Aus Lüdenscheid, für Lüdenscheid

Partytour der Bergstadtbrüder vom 18.06.2025 - 23.06.2025 nach Ibiza. 
Keine andere Insel auf der Welt begeistert seit Jahrzehnten Menschen aus allen Teilen der Welt so sehr wie Ibiza. Wir bringen euch hin!

Ibiza ist die Heimat elektronischer Musik, die besten Clubs der Welt mit Ihren angesagten und bekannten Resident DJs sind auf der Insel zuhause. Ob Peggy Gou, Rampa, David Guetta, Claptone, Marco Carola, Black Coffee, Purple Disco Machine, Dimitri Vegas, Martin Garrix, Robin Schulz oder Eric Prydz, die besten DJs der Welt sind jede Woche auf der Insel zu Gast. Amnesia, Hi Ibiza, Pacha und weitere Clubs haben jede Nacht diverse und spannende Partys im Gepäck. Aber auch abseits der Clubs, der Partyboote oder der Beachbars hat Ibiza viel zu bieten: Wunderschöne Buchten mit feinsten Sandstrand, die historische Altstadt von Ibiza Stadt mit ihrer Festung und ihrem Hafen, etc, etc.
Egal ob Neuling auf Ibiza oder alter Hase, egal ob Gruppe oder alleinreisend, ihr seid willkommen und unsere Crew wird euch Ibiza näher bringen. Geplant sind gemeinsame Ausflüge, gemeinsames Clubbing, gemeinsame Bootstour etc.
Unsere Unterkunft ist eine Finca im klassischen Ibiza Stil. Natürlich mit Pool, natürlich mit genug Liegen und mit ausreichend Koch und Grillmöglichkeiten zum selbstverpflegen. Die Finca liegt in der Nähe des Küstenortes Sant Antoni. In Sant Antoni selbst finden sich auch schon einige der besten Clubs der Insel. In direkter Nachbarschaft befindet sich auch der malerische Ort Santa Gertrudis, sowie viele kleine Buchten. Zum Nachtclub Amnesia sind es nur knapp zehn Minuten und zu den Clubs an der Playa den Bossa sind es knapp über 20 Minuten. Einige Clubbesuche werden von uns mit Mietwagen organisiert, sodass ihr in Ruhe feiern könnt. Auch weitere Ausflüge werden wir anbieten. Es gilt immer: „Alles kann, nichts muss“. Der Flughafen, sowie die Hauptstadt sind ebenfalls nicht weit entfernt. Die Finca ist folglich der perfekte Ort für Party, Sightseeing und Entspannung.

Gerne übernehmen wir für euch auch die Buchung und die Organisation der Flüge. Eine gemeinsame Anreise ist möglich, muss aber nicht. Jeder kann individuell Anreisen. Die Unterkunft in der Finca, der Transfer vom Flughafen, ein Transfer zu einem Club, ein Ausflug, sowie Getränke in der Finca sind im Reisepreis inbegriffen. 

Ibiza ist die verrückteste Insel der Welt, wir werden auf Promis treffen, wir werden Nächte durchfeiern, wir werden eine gute Zeit haben. Allerdings ist Ibiza aufgrund der Popularität bei den DJs auch kein günstiger Ort. Deshalb können wir in der Finca gemeinsam Kochen, BBQs organisieren und ihr trinkt vor Ort gratis. Die Finca ist unsere Ruhezone, es wird gemütlich vorgetrunken und Trinkspiele gespielt. Spät gefeiert wird allerdings nachts in den Clubs der Insel. Traut euch, Ihr werdet es nicht bereuen! Meldet euch unten mit dem Formular an.
Wir haben alles für euch zusammengefasst:


Facts:
- 18.06 - 23.06 in einer Finca mit Pool auf Ibiza (Nur 2 oder 3 Urlaubstage wegen dem Feiertag)
- Wir kümmern uns um eure Anreise inklusive Transfer zur Finca
- Die Flüge müsst ihr selbst buchen. Nach Absprache übernehmen wir das für euch.
- Gratis Getränke in der Unterkunft.
Komplette Organisation der Tour mit unterschiedlichen Ausflügen:
- Ausflug und Sightseeing inklusive ( z.B. Tour durch die Altstadt von Ibiza)
- Clubbing Ausflug inklusive
- Partytipps für jedes Budget
- Es ist ebenfalls möglich später oder eher anzureisen. Sprecht uns an.
- Preis im Gesamtpaket für 600 € 


Die Altersspanne auf unseren Touren liegt ca. zwischen 18 und 40 Jahren


Alle weiteren Informationen zur Insel, zur Lage , zum Clubbing findet ihr hier: https://www.ibiza-spotlight.de/
Kurtaxe muss selbst vor Ort bezahlt werden. Bei Fragen meldet euch!


Es gibt maximal 13 Plätze. Mindestens 8 Anmeldungen werden benötigt. Nach eurer Anmeldungen setzen wir uns direkt mit euch in Verbindung.




Bei Rückfragen meldet euch bei uns über Instagram oder Facebook.

Teilnahmebedingungen:
Reisebedingungen Bergstadtbrüder UG (haftungsbeschränkt)
Präambel
Unsere Fahrten und sonstigen Veranstaltungen sollen Spaß machen und für jeden offen zugänglich sein, Rassisten, Sexisten oder andere intolerante Menschen werden von sämtlichen Veranstaltungen ausgeschlossen. Die Anordnungen der Veranstaltungsleitung sind zu beachten.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen erfolgen über unsere Website bergstadtbrueder.de. Mit der Anmeldung bieten die Bergstadtbrüder, im folgenden Veranstalter genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Bei sämtlichen Fahren ist die Altersbeschränkung zu beachten.
2. Zahlungsbedingungen
Für unsere Fahrten gilt: Es ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung zu tätigen, außer es werden ent-sprechend andere Fristen genannt. Anschließend wird darüber informiert, bis wann der Restbetrag fällig ist.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Flughafengebühr oder einer Änderung der Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Erhöhung findet nur dann statt, wenn zwischen Vertrags-abschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens aber 21 Tage vor Antritt der Reise davon in Kenntnis gesetzt. Danach sind Preiserhöhungen unzulässig.
Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet. Die Berechnung des erhöhten Reisepreises erfolgt in der Wei-se, dass, wenn die Beförderungskosten pro Person anfallen, der tatsächliche Erhöhungsbetrag hinzu-gerechnet wird. Erhöht das Beförderungsunternehmen die Kosten für die Nutzung eines Beförde-rungsmittels, wird der Erhöhungsbetrag auf sämtliche Teilnehmenden gleichmäßig verteilt. Erhöht sich die Flughafengebühr, kann der Reisepreis um diesen Betrag erhöht werden. Verändern sich die Wech-selkurse in der Weise, dass sich für den Veranstalter die Durchführung der Reise verteuert, kann der Reisepreis in diesem Umfang erhöht werden. Bezugszeitpunkt ist in allen Fällen der Zeitpunkt des Rei-severtragsabschlusses.
Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat den Rücktritt unverzüglich nach Kennt-nis der Änderungserklärung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch den Veranstalter.
3. Rücktritt des/der Teilnehmenden, Umbuchung, Ersatzperson
Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Fahrt zurücktreten. Der Rücktritt hat stets in Textform zu erfolgen und muss bei Minderjährigen von der/dem Erziehungsberechtigen in Textform bestätigt werden.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutre-ten, die Fahrt nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen.
Der Veranstalter kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt: bei einem Rücktritt
• • zwischen der 15. und der 08. Woche 40 %
• • zwischen der 07. und der 04. Woche 50 %
• • zwischen der 03. und der 02. Woche 65 %
• • in der letzten Woche 80 %
• • und bei Nichtantritt 90 %
des Preises der Tour, sofern der/die Teilnehmende nicht nachweist, dass ein geringerer oder über-haupt kein Schaden eingetreten ist. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Scha-den nachzuweisen.
Lässt sich der/die Teilnehmende mit Zustimmung des Veranstalters durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so kann der Veranstalter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 € erheben. Der Veranstal-ter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Der/die Ersatzteilnehmende tritt in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Der Vorschlag einer Ersatzperson hat stets in Textform zu erfolgen und muss bei Minderjährigen von der/dem Erzie-hungsberechtigen in Textform bestätigt werden.
Rücktrittsentgelte und Verwaltungskosten sind sofort fällig.
Rücktrittserklärungen und Änderungswünsche werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie beim Veranstalter eingehen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reiseabbruchversicherung wird drin-gend empfohlen.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vor Antritt der Freizeit vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Fahrt den Reisevertrag kündigen:
a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Fahrt trotz Ermah-nung nachhaltig stört, die Hausregeln bricht, sich entgegen den kommunizierten Werten Verhält oder sich vertragswidrig verhält; eine Erstattung des Reisepreises erfolgt nicht.
b. Wird eine ausgeschriebene oder festgelegte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, ist der Ver-anstalter berechtigt, die Freizeit bis zu 3 Wochen vor Beginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der/die Teilnehmende in voller Höhe unverzüglich zurück.
d. Der Veranstalter kann von einem Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise in-folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z.B. durch Krieg, Streik, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung oder sonstige vergleichbare Vorfälle.
Ein Anspruch über die Rückzahlung des Reisepreises hinaus besteht nicht.
5. Leistung
Für Umfang und Art der gegenseitigen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildun-gen und Preisangaben auf der Website des Veranstalters. Sollten sich die Preise in Abweichung der Websiteangabe erhöht haben, wird vom Reiseveranstalter in der Teilnahmebestätigung auf die Preis-erhöhung gesondert hingewiesen. Der/die Teilnehmende und/oder sein/ihr Erziehungsberechtigter muss darauf in Textform sein/ihr Einverständnis mit der Erhöhung binnen 10 Tagen, eingehend beim Reiseveranstalter bestätigen. Geschieht dies nicht, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen.
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und vom Veranstal-ter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt wer-den, so ist der Veranstalter berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ur-sprünglich gebuchten Leistung nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist.
6. Haftungsbegrenzung
Ich versichere, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder Ausrich-ter, sowie dessen Helfer oder Beauftragte, alle betroffenen und sonstigen Personen oder Körper-schaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen.
Ich weiß und bin damit einverstanden, dass ich die alleinige Verantwortlichkeit für meine persönlichen Besitzgegenstände während der Fahrt und der damit zusammenhängenden Aktivitäten habe. Ich si-chere hiermit zu, dass ich körperlich fit bin, um an der Fahrt teilzunehmen.
Hiermit stelle ich die Veranstalter, die Ausrichter und Helfer von sämtlichen
Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht über die gesetzliche Haftpflicht gedeckt sind.
Eingeschlossen sind hierin sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie übergesetzliche Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen gel-tend machen könnten. Dies gilt nicht, falls Schäden auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Veranstalter, Ausrichter und Helfer zurückzuführen sind. Weiter stelle ich die Veranstalter, Aus-richter und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge meiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich abschließend, dass ich diese
Verzichts-, Freistellungs- und Verpflichtungserklärung sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen habe
und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.
7. Pass-, Visa- Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Bei Auslandsreisen ist ein gültiger Personalausweis bzw. ein Reisepass erforderlich. Teilnehmende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen sich rechtzeitig ein Visum für die jeweiligen Reise- und Aufenthaltsländer besorgen. Für die Einhaltung der Devisen- und Zollbestimmungen ist jede/r Teilnehmende selbst verantwortlich.
Angaben über gesundheitliche Einschränkungen des/r Teilnehmenden können nur berücksichtigt wer-den, wenn dem Veranstalter dies mit der Anmeldung in Textform bekannt gegeben wird.
Sollten - trotz der der/dem Teilnehmenden erteilten Informationen – Einreisevorschriften einzelner Länder von der/dem Teilnehmenden nicht eingehalten werden, so dass sie/er deshalb die Reise nicht antreten kann, ist der Veranstalter berechtigt, die/den Teilnehmende(n) mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich er-schwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Veranstalter als auch der Teilnehmende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kün-digen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
Der Veranstalter wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein Interesse haben.
Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maß-nahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den Reisenden zu-rückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tra-gen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
a. Wird die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt, haben Teilnehmende nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise dem Veranstalter anzuzeigen.
b. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Teilnehmende dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Ab-hilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonde-res Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
c. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollte diese wider Erwarten nicht erreicht werden können, so wenden sich Teilnehmende bitte direkt an den Veranstalter.
d. Gewährleistungsansprüche haben Teilnehmende innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende beim Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn die/der Teilnehmende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
e. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach dem vertraglichen Reiseende.
10. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bzw. den Erziehungsberechtigten richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Kaution
In jeder Einrichtung/ Unterkunft ist eine Kaution zu zahlen, die Kaution wird auf alle Teilnehmer aufge-teilt. Sorgt ein Teilnehmer/ Teilnehmerin für einen Schaden in der Unterkunft, hat nur er bzw. sie den Schaden zu übernehmen und die volle Höhe der Kaution zu zahlen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von den Teilnehmern verursacht wurden. Auch die Kaution wird nicht übernommen.
12. Versicherungen
Es gelten alle gesetzlichen und privaten Versicherungen. Der Veranstalter übernimmt keine Leistun-gen. Krankentransporte etc. müssen von den Teilnehmern organsiert und bezahlt werden. Es ist gera-ten, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Hiermit versichere ich, dass ich mich bei einem frühzeitigen Abbruch (z.B. Skiunfall) der Fahrt selbst um den Rücktransport nachhause kümmern wer-de.
13. Jugendschutz
Alle Teilnehmer verpflichten sich den Jugendschutz einzuhalten. Der Veranstalter haftet nicht für Ver-stöße.
14. Neben dem Reisevertragsgesetz und den Allgemeinen Reisebedingungen gelten zusätzlich fol-gende Vereinbarungen:
• Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmende erklärt mit seiner/ihrer Anmeldung die Bereitschaft, sich an die Regeln der jeweiligen Unterkunft und des Veranstalters zu halten, dazu zählt auch kein rassisti-sches, sexistisches, etc. Gedankengut zu äußern bzw. zu verfolgen.
Fehlverhalten wird konsequent geahndet und die Reise für den Teilnehmer beendet.
• Verspätet sich ein Teilnehmer, ist der Veranstalter zu informieren, Abfahrtszeiten werden immer eingehalten.
• Nachtruhen und andere Vereinbarungen sind einzuhalten.
• Mit der Anmeldung wird erklärt, den Weisungen des Leiters nachzukommen. Bei Verstößen gegen die Vereinbarungen ist der Leiter/die Leiterin berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Fahrt auszuschließen, dies gilt auch während der Fahrt. Die Kosten für einen Rücktransport übernimmt nicht der Veranstalter.
• Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bergstadtbrüder findet über die jeweilige Maßnahme eine Berichterstattung in Text, Bild und Video in verschiedenen sozialen Medien statt. Sofern dies im Hin-blick auf das eigene Bild nicht erwünscht ist, wird dies durch die/den Teilnehmende/n im Vorfeld der Maßnahme in Textform erklärt, um aufwändige nachträgliche Korrekturen zu vermeiden. Bitte unter-stützt uns in dieser Form!