Partyskitour die Zweite. Ischgl 2024 war legendär. Deshalb geht im Januar 2025 wieder in die gleichen Häuser. Aus Lüdenscheid direkt mit einem Reisebus nach Tirol vom 11.01.2025 bis 18.01.2025.
Skifahren, Feiern, Alpen, Ischgl.
Die exklusive Alpen und Ski Party Tour!
Skifahren und Feiern mit gleichgesinnten offenen jungen Menschen? Dabei noch neue Leute kennen lernen? Dann seid ihr bei uns richtig! Die Bergstadtbrüder bringen euch in eins der bekanntesten und besten Skigebiete der Alpen, in das Skigebiet Ischgl/Samnaun. Ischgl ist aber nicht nur bekannt für seine hervorragenden Skigebiete, sondern auch für die vielen Apres Ski Möglichkeiten. Entdeckt die Paznauner Thaya, die Schweiz, Rodelabende, die Silvretta Therme oder die Apres Ski Meile im Dorf. Es gibt so viel zu entdecken! Schon die Tour 2024 war legendär und hat uns viele Momente für die Ewigkeit gebracht.
Egal ob Anfänger oder Profi, hauptsache alle haben Spaß. Unsere Profis führen euch mit Skitouren durch das legendäre Skigebiet, für Anfänger organisieren wir Skikurse. So kommt jeder auf seine Kosten. Wir haben wieder zwei große Häuser für insgesamt 40 Erwachsene reserviert. Die Häuser teilen sich in Zweibett/ Dreibett/ Vierbett Zimmer auf. Die Häuser haben jeweils eine große Küche zum selbstversorgen. Das Skigebiet (Kappl), die Skibushaltestelle (Ischgl), Restaurants, Supermärkte etc. sind fußläufig zu erreichen. Wir haben maximal 40 Plätze. Schnell sein lohnt sich, sichert euch eine Woche Ischgl/Kappl für 500 € Füllt dazu einfach das unten stehende Formular aus.
Bei Rückfragen kontaktiert uns einfach über das Formular oder schreibt uns bei Instagram, Facebook oder Whats App (017620684473)
Wir bieten euch:
- 7 Nächte (11.01 – 18.01 2025) in einem Ferienhaus in Kappl (Doppelzimmer/Dreibettzimmer/Vierbettzimmer)
- Inklusive Anreise mit einem Reisebus. Start von Lüdenscheid aus.
- Bier, Wein, Cola, Wasser Inklusive in der Unterkunft
- Skiguiding/ Skigebietseinweisung inklusive
- Organisation von allem notwendigen für ein einzigartiges Skierlebnis, Equipment, Anreise, Skipässen und Skidepot vor Ort
- Gemeinsame Feiern und Trinkspiele
- Kosten pro Person für 7 Tage insgesamt 500 € (Der Skipass muss selbst gekauft werden,
dabei kann jeder selbstverständlich flexibel entscheiden wie viel Tage er fahren möchte)
- Lage: In Kappl Niederhof
Im Ort selbst gibt es auch Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.
Durch die gute Anbindung mit dem Bus ist aber jeder flexibel seinen eigenen Tag nach Wunsch zu gestalten.
Wir sorgen für einen unvergesslichen Skiurlaub. Egal ob Skifahrer oder nicht, diese Tour werdet ihr nicht vergessen.
Alle weiteren informationen zu der Region und dem Skigebiet gibt es hier:
https://www.ischgl.com/de/Active/Active-Winter/Skifahren
Kurtaxe muss selbstständig vor Ort gezahlt werden bzw. wird im Bus eingesammelt.
Eindrücke aus 2024
Teilnahmebedingungen:
Reisebedingungen Bergstadtbrüder UG (haftungsbeschränkt)
Präambel
Unsere Fahrten und sonstigen Veranstaltungen sollen Spaß machen und für jeden offen zugänglich sein, Rassisten, Sexisten oder andere intolerante Menschen werden von sämtlichen Veranstaltungen ausgeschlossen. Die Anordnungen der Veranstaltungsleitung sind zu beachten.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen erfolgen über unsere Website bergstadtbrueder.de. Mit der Anmeldung bieten die Bergstadtbrüder, im folgenden Veranstalter genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Bei sämtlichen Fahren ist die Altersbeschränkung zu beachten.
2. Zahlungsbedingungen
Für unsere Fahrten gilt: Es ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung zu tätigen, außer es werden ent-sprechend andere Fristen genannt. Anschließend wird darüber informiert, bis wann der Restbetrag fällig ist.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Flughafengebühr oder einer Änderung der Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Erhöhung findet nur dann statt, wenn zwischen Vertrags-abschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens aber 21 Tage vor Antritt der Reise davon in Kenntnis gesetzt. Danach sind Preiserhöhungen unzulässig.
Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet. Die Berechnung des erhöhten Reisepreises erfolgt in der Wei-se, dass, wenn die Beförderungskosten pro Person anfallen, der tatsächliche Erhöhungsbetrag hinzu-gerechnet wird. Erhöht das Beförderungsunternehmen die Kosten für die Nutzung eines Beförde-rungsmittels, wird der Erhöhungsbetrag auf sämtliche Teilnehmenden gleichmäßig verteilt. Erhöht sich die Flughafengebühr, kann der Reisepreis um diesen Betrag erhöht werden. Verändern sich die Wech-selkurse in der Weise, dass sich für den Veranstalter die Durchführung der Reise verteuert, kann der Reisepreis in diesem Umfang erhöht werden. Bezugszeitpunkt ist in allen Fällen der Zeitpunkt des Rei-severtragsabschlusses.
Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5 % oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat den Rücktritt unverzüglich nach Kennt-nis der Änderungserklärung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch den Veranstalter.
3. Rücktritt des/der Teilnehmenden, Umbuchung, Ersatzperson
Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Fahrt zurücktreten. Der Rücktritt hat stets in Textform zu erfolgen und muss bei Minderjährigen von der/dem Erziehungsberechtigen in Textform bestätigt werden.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutre-ten, die Fahrt nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen.
Der Veranstalter kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt: bei einem Rücktritt
• • zwischen der 15. und der 08. Woche 40 %
• • zwischen der 07. und der 04. Woche 50 %
• • zwischen der 03. und der 02. Woche 65 %
• • in der letzten Woche 80 %
• • und bei Nichtantritt 90 %
des Preises der Tour, sofern der/die Teilnehmende nicht nachweist, dass ein geringerer oder über-haupt kein Schaden eingetreten ist. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Scha-den nachzuweisen.
Lässt sich der/die Teilnehmende mit Zustimmung des Veranstalters durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so kann der Veranstalter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 € erheben. Der Veranstal-ter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Der/die Ersatzteilnehmende tritt in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Der Vorschlag einer Ersatzperson hat stets in Textform zu erfolgen und muss bei Minderjährigen von der/dem Erzie-hungsberechtigen in Textform bestätigt werden.
Rücktrittsentgelte und Verwaltungskosten sind sofort fällig.
Rücktrittserklärungen und Änderungswünsche werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie beim Veranstalter eingehen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reiseabbruchversicherung wird drin-gend empfohlen.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vor Antritt der Freizeit vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Fahrt den Reisevertrag kündigen:
a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Fahrt trotz Ermah-nung nachhaltig stört, die Hausregeln bricht, sich entgegen den kommunizierten Werten Verhält oder sich vertragswidrig verhält; eine Erstattung des Reisepreises erfolgt nicht.
b. Wird eine ausgeschriebene oder festgelegte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, ist der Ver-anstalter berechtigt, die Freizeit bis zu 3 Wochen vor Beginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der/die Teilnehmende in voller Höhe unverzüglich zurück.
d. Der Veranstalter kann von einem Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise in-folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie z.B. durch Krieg, Streik, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung oder sonstige vergleichbare Vorfälle.
Ein Anspruch über die Rückzahlung des Reisepreises hinaus besteht nicht.
5. Leistung
Für Umfang und Art der gegenseitigen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildun-gen und Preisangaben auf der Website des Veranstalters. Sollten sich die Preise in Abweichung der Websiteangabe erhöht haben, wird vom Reiseveranstalter in der Teilnahmebestätigung auf die Preis-erhöhung gesondert hingewiesen. Der/die Teilnehmende und/oder sein/ihr Erziehungsberechtigter muss darauf in Textform sein/ihr Einverständnis mit der Erhöhung binnen 10 Tagen, eingehend beim Reiseveranstalter bestätigen. Geschieht dies nicht, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen.
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und vom Veranstal-ter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt wer-den, so ist der Veranstalter berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ur-sprünglich gebuchten Leistung nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist.
6. Haftungsbegrenzung
Ich versichere, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder Ausrich-ter, sowie dessen Helfer oder Beauftragte, alle betroffenen und sonstigen Personen oder Körper-schaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtversicherungsansprüche bestehen.
Ich weiß und bin damit einverstanden, dass ich die alleinige Verantwortlichkeit für meine persönlichen Besitzgegenstände während der Fahrt und der damit zusammenhängenden Aktivitäten habe. Ich si-chere hiermit zu, dass ich körperlich fit bin, um an der Fahrt teilzunehmen.
Hiermit stelle ich die Veranstalter, die Ausrichter und Helfer von sämtlichen
Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht über die gesetzliche Haftpflicht gedeckt sind.
Eingeschlossen sind hierin sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie übergesetzliche Ansprüche, die ich oder meine Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen gel-tend machen könnten. Dies gilt nicht, falls Schäden auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Veranstalter, Ausrichter und Helfer zurückzuführen sind. Weiter stelle ich die Veranstalter, Aus-richter und Helfer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge meiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden.
Mit meiner Unterschrift erkläre ich abschließend, dass ich diese
Verzichts-, Freistellungs- und Verpflichtungserklärung sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen habe
und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.
7. Pass-, Visa- Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Bei Auslandsreisen ist ein gültiger Personalausweis bzw. ein Reisepass erforderlich. Teilnehmende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen sich rechtzeitig ein Visum für die jeweiligen Reise- und Aufenthaltsländer besorgen. Für die Einhaltung der Devisen- und Zollbestimmungen ist jede/r Teilnehmende selbst verantwortlich.
Angaben über gesundheitliche Einschränkungen des/r Teilnehmenden können nur berücksichtigt wer-den, wenn dem Veranstalter dies mit der Anmeldung in Textform bekannt gegeben wird.
Sollten - trotz der der/dem Teilnehmenden erteilten Informationen – Einreisevorschriften einzelner Länder von der/dem Teilnehmenden nicht eingehalten werden, so dass sie/er deshalb die Reise nicht antreten kann, ist der Veranstalter berechtigt, die/den Teilnehmende(n) mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich er-schwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Veranstalter als auch der Teilnehmende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kün-digen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
Der Veranstalter wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein Interesse haben.
Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maß-nahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den Reisenden zu-rückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tra-gen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
a. Wird die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt, haben Teilnehmende nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise dem Veranstalter anzuzeigen.
b. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Teilnehmende dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Ab-hilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonde-res Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
c. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollte diese wider Erwarten nicht erreicht werden können, so wenden sich Teilnehmende bitte direkt an den Veranstalter.
d. Gewährleistungsansprüche haben Teilnehmende innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende beim Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn die/der Teilnehmende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
e. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach dem vertraglichen Reiseende.
10. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bzw. den Erziehungsberechtigten richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Kaution
In jeder Einrichtung/ Unterkunft ist eine Kaution zu zahlen, die Kaution wird auf alle Teilnehmer aufge-teilt. Sorgt ein Teilnehmer/ Teilnehmerin für einen Schaden in der Unterkunft, hat nur er bzw. sie den Schaden zu übernehmen und die volle Höhe der Kaution zu zahlen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von den Teilnehmern verursacht wurden. Auch die Kaution wird nicht übernommen.
12. Versicherungen
Es gelten alle gesetzlichen und privaten Versicherungen. Der Veranstalter übernimmt keine Leistun-gen. Krankentransporte etc. müssen von den Teilnehmern organsiert und bezahlt werden. Es ist gera-ten, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Hiermit versichere ich, dass ich mich bei einem frühzeitigen Abbruch (z.B. Skiunfall) der Fahrt selbst um den Rücktransport nachhause kümmern wer-de.
13. Jugendschutz
Alle Teilnehmer verpflichten sich den Jugendschutz einzuhalten. Der Veranstalter haftet nicht für Ver-stöße.
14. Neben dem Reisevertragsgesetz und den Allgemeinen Reisebedingungen gelten zusätzlich fol-gende Vereinbarungen:
• Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmende erklärt mit seiner/ihrer Anmeldung die Bereitschaft, sich an die Regeln der jeweiligen Unterkunft und des Veranstalters zu halten, dazu zählt auch kein rassisti-sches, sexistisches, etc. Gedankengut zu äußern bzw. zu verfolgen.
Fehlverhalten wird konsequent geahndet und die Reise für den Teilnehmer beendet.
• Verspätet sich ein Teilnehmer, ist der Veranstalter zu informieren, Abfahrtszeiten werden immer eingehalten.
• Nachtruhen und andere Vereinbarungen sind einzuhalten.
• Mit der Anmeldung wird erklärt, den Weisungen des Leiters nachzukommen. Bei Verstößen gegen die Vereinbarungen ist der Leiter/die Leiterin berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Fahrt auszuschließen, dies gilt auch während der Fahrt. Die Kosten für einen Rücktransport übernimmt nicht der Veranstalter.
• Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bergstadtbrüder findet über die jeweilige Maßnahme eine Berichterstattung in Text, Bild und Video in verschiedenen sozialen Medien statt. Sofern dies im Hin-blick auf das eigene Bild nicht erwünscht ist, wird dies durch die/den Teilnehmende/n im Vorfeld der Maßnahme in Textform erklärt, um aufwändige nachträgliche Korrekturen zu vermeiden. Bitte unter-stützt uns in dieser Form!